Perspektiven: ein Beruf mit Perspektiven. eine Ausbildung, die niemanden festlegt, sondern viele Möglichkeiten eröffnet. Unabhängig von dem Wirtschaftszweig, weil Personalexperten überall gefragt sind. Das ist der Personaldienstleistungskaufmann (PDK).
Aufgrund der Ausbildung zum PDK kann man als Personaldisponent/In, als Personalreferent/In oder auch als Personalleiter/In arbeiten. Geplant ist auch die berufliche Weiterbildung zur Personalfachwirtin bzw. zum Fachwirt. Bald wird es sogar einen Bachelor- und Masterstudiengang für die Personaldienstleistung geben.
In der Zeitarbeit schliesst der Kunde mit Below Personal einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag ab.
Below Personal hat einen Arbeitsvertrag mit ihren Mitarbeitern aufgrund des Tarifvertrages iGZ/DGB abgeschlossen.
Für den einzelnen Einsatz bei einem Kundenbetrieb erhält der Mitarbeiter von Below Personal eine Einsatzanweisung.
Der Kundenbetrieb von Below Personal kann dem Mitarbeiter Arbeitsanweisungen erteilen. Das Direktonsrecht verbleibt jedoch bei Below Personal.
Personalarbeit wird zunehmend anspruchsvoller und komplexer. Schon im nächsten Jahrzehnt werden mehr Unternehmen als heute Aufgaben in andere Unternehmen weitergeben, Arbeit wird zunehmend in Projekten erledigt, Arbeitsorte und Bedingungen ändern sich - und zwar schneller als heute. Arbeit wird zunehmend digitalisiert, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen fehlen wegen geburtenschwacher Jahrgänge.
Zeitarbeit ist ein ganz normales Arbeitsverhältnis, d.h. es gelten die gleichen Arbeitnehmerrechte - und pflichten wie bei jedem anderen Arbeitnehmer auch. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt den Ablauf und die rechtlichen Rahmenbedingungen der Zeitarbeit in Deutschland. Die Abkürzung AÜG wird ihnen deshalb häufiger begegnen. einige besonderheiten sollten Sie ausserdem kennen.
Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis
eine gültige Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis ist in Deutschland Voraussetzung für das Betreiben der Arbeitnehmerüberlassung. die Erlaubnis wird zunächst für ein Jahr befristet erlassen und kann dann jeweils auf Antrag zweimal für ein weiteres Jahr verlängert werden. Danach wird sie in der Regel unbefristet erlassen. die Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis wird den Regionaldirektionen der bundesagentur für Arbeit erteilt.
Tarifvertrag
Seit 2004 gibt es einen flächendeckenden Tarifvertrag, der zwischen dem iGZ und den Einzelgewerkschaften beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) abgeschlossen wurde. Er regelt verbindlich die Löhne, Arbeits- und Freizeiten, Sozialleistungen und Zusatzzahlungen.
Bezahlung
Alle Mitarbeiter von iGZ-Mitgliedsfirmen werden nach dem iGZ-DGB-Tarifvertrag bezahlt. Der gesamte Tarifvertrag steht in seiner aktuellen Fassung zum Download auf der Homepage des iGZ unter www.ig-zeitarbeit.de bereit. Hier können Sie auch sehen, welche Zeitarbeitsunternehmen Mitglied des Arbeitgeberverbandes sind.
Überlassungsdauer
Die Überlassungsdauer beschreibt die Dauer des Einsatzes eines Zeitarbeitnehmers beim Kundenbetrieb. Sie wurde seit Bestehen der Zeitarbeit immer wieder erhöht. 2004 wurde die Höchstgrenze komplett aufgehoben. Somit steht einer unbefristeten Überlassung eines Zeitarbeitnehmers in einem Kundenbetrieb nichts mehr entgegen.
Einsatzfreie Zeit
Während einsatzfreier Zeiten, d.h. wenn das Zeitarbeitsunternehmen gerade keine Beschäftigung hat, erhalten Sie trotzdem Ihren vertraglich vereinbarten Lohn. Natürlich müssen Sie erreichbar sein und sich für neue Einsätze zur Verfügung halten.
Zeitkonto
Auf dem Zeitkonto werden Stunden angespart, die über die vertraglich vereinbarte Arb eitszeit hinaus geleistet werden. Sie werden z.B. als Freizeitausgleich abgegolten. Für den Arbeitgeber ist das Arbeitszeitkontzoein wichtiges Instrument, um bezahlte Nichteinsatzzeiten zu verhindern. Der Arbeitnehmer kann sich auf diese Weise zusätzliche bezahlte freie Tage verschaffen, ohne das Urlaubskonto angreifen zu müssen.
Einsatzwechsel
Zeitarbeitnehmer arbeiten dort, wo ein Kundenbetrieb Bedarf hat. Sie haben immer wieder mit neuen Kollegen und Aufgaben zu tun, was sie flexibel und lernbereit hält.
Übernahme
Rund ein drittel aller Zeitarbeitnehmer werden von ihrem Einsatzbetrieb fest übernommen - ein Verlust für das Zeitarbeitsunternehmen. Bei einem Wechsel gelten die gleichen Regeln wie bei jedem anderen Arbeitsverhältnis.Das heisst, die Kündigungsfristen müssen beachtet werden. Vertragliche Strafen oder sonstige hindernde Vereinbarungen von Seiten des Zeitarbeitsunternehmens sind natürlich unzulässig.